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   BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02   

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https://dejure.org/2002,11971
BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02 (https://dejure.org/2002,11971)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2002 - VIII B 106/02 (https://dejure.org/2002,11971)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - VIII B 106/02 (https://dejure.org/2002,11971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge - Unterlassene Beweisaufnahme - Darlegung der Rechtserheblichkeit des Verfahrensmangels - Protokollierung von Beweisanträgen - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02
    Wird geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) habe durch eine unterlassene Beweisaufnahme gegen das rechtliche Gehör und die Sachaufklärungspflicht verstoßen, dann erfordert die schlüssige Rüge eines solchen Verfahrensmangels u.a. die Darlegung, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02
    Zwar kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch darin liegen, dass das FG bei seiner Entscheidung ohne vorherigen rechtlichen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, juris).
  • BFH, 05.07.2000 - XI B 152/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02
    Dies wiederum setzt den schlüssigen Vortrag voraus, eine Erhebung der beantragten Beweise hätte --unter Zugrundelegung des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG-- zu einer abweichenden Entscheidung des FG führen können (BFH-Beschlüsse vom 5. Januar 2001 VIII B 107/00, juris, und vom 5. Juli 2000 XI B 152/99, BFH/NV 2000, 1492; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2001 - VIII B 107/00

    Gehörsrüge - Beschwerde - Begründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02
    Dies wiederum setzt den schlüssigen Vortrag voraus, eine Erhebung der beantragten Beweise hätte --unter Zugrundelegung des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG-- zu einer abweichenden Entscheidung des FG führen können (BFH-Beschlüsse vom 5. Januar 2001 VIII B 107/00, juris, und vom 5. Juli 2000 XI B 152/99, BFH/NV 2000, 1492; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2001 - VII B 221/00

    Mangelnde Sachverhaltsaufklärung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.12.2002 - VIII B 106/02
    Auch muss in diesem Fall vorgetragen werden, das FG habe die Protokollierung trotz Rüge nicht vorgenommen (BFH-Beschluss vom 13. März 2001 VII B 221/00, BFH/NV 2001, 1274).
  • BFH, 09.02.2006 - VIII B 52/05

    NZB: Zwischenurteil, grundsätzliche Bedeutung

    Ob eine Verfahrensrüge durchgreift, richtet sich nach der insoweit maßgebenden ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG (BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; vom 3. Dezember 2002 VIII B 106/02, juris).
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